Prozesskostenhilfe

Im Arbeitsrecht gibt es die Besonderheit, dass jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst trägt. Dies gilt auch unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits, das bedeutet, dass Sie auch dann Ihren Rechtsanwalt selbst bezahlen müssen, wenn Sie eindeutig im Recht sind. Daher ist ein Arbeitsrechtsschutz in jedem Fall anzuraten!
Sollten Sie indessen keinen Arbeitsrechtsschutz haben, der Ihre Anwalts- und Prozesskosten übernehmen kann, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann gestellt werden, wenn und soweit Sie nicht über genügend eigene finanzielle Mittel verfügen und Ihre Angelegenheit aussichtsreich ist.
Wird Ihnen als Betroffener in Ingolstadt die Prozesskostenhilfe bewilligt, rechnen wir unsere Gebühren und Auslagen direkt mit der Staatskasse ab.
Für den Antrag füllen wir gerne mit Ihnen einen Vordruck über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses aus. Diesem Antrag sind zur Glaubhaftmachung entsprechende Belege (Lohnbescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszüge, Vermögenswerte) beizufügen.
Genauere Informationen darüber, ob für Sie ein Antrag auf Prozesskostenhilfe in Betracht käme, können Sie gerne in einem ersten Gespräch mit mir erhalten.