Personenbedingte Kündigung

Wie der Begriff bereits verrät, muss der Kündigungsgrund bei der personenbedingten Kündigung in der Person des Arbeitnehmers selbst liegen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich bestimmte Arbeit nicht mehr ausführen kann, beispielsweise aufgrund andauernder Krankheit.
Ein weit verbreiteter Rechtsirrtum besagt, dass einem krank gemeldeten Arbeiter während seiner Krankheit nicht gekündigt werden darf. Dies ist schlicht falsch. Eine lang anhaltende Krankheit beziehungsweise sehr häufige Kurzerkrankungen können in Extremfällen gerade die Grundlage für eine berechtigte Kündigung darstellen. Die Anforderungen daran sind jedoch sehr hoch und nur im konkreten Einzelfall zu bewerten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Claus Gelhorn aus Ingolstadt berät Sie in Ihrer konkreten Situation umfassend und kompetent und klärt Sie über die Erfolgsaussichten in einem möglichen Kündigungsschutzprozess auf. Zögern Sie nicht, sich im Falle einer Kündigung professionellen Rat eines Fachanwaltes zu holen, im Arbeitsrecht herrschen sehr kurze Fristen.