Kündigung Abmahnung

Abmahnung & Kündigung -
Kompetente Beratung durch Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Ingolstadt

Sollten Sie eine Kündigung oder eine Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber erhalten haben, finden Sie hier Hilfe. Im Falle einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber geben wir Ihnen kurzfristig – in der Regel innerhalb von 48 Stunden – einen Termin mit einem unserer Rechtsanwälte im Arbeitsrecht, damit sofort juristische Schritte ergriffen werden können.

Im Rahmen der Beratungshilfe (BerHG) sind die Beratung und die Vertretung im Arbeitsrecht für den Arbeitnehmer immer kostenlos.

Unwirksame Kündigung durch Ihren Arbeitgeber

Die Arbeitsstelle ist für die meisten Menschen die wichtigste wirtschaftliche Existenzgrundlage und daher von besonderem Belang. Deshalb darf der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber auch nicht einfach gekündigt werden, sondern nur aus speziell definierten Gründen, die gesetzlich festgelegt und durch die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts niedergelegt wurden.

Außerdem gibt es viele juristische Gründe, warum die Kündigung durch einen Arbeitgeber ungültig sein kann. Eine Kündigung kann oftmals unwirksam sein, wenn zwingende Vorschriften zur Form nicht beachtet wurden. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung zugestellt hat, muss dies daher keineswegs heißen, dass das Arbeitsverhältnis wirklich juristisch endet.

Kündigungsschutzklage und Abfindung

Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausgestellt hat, kann der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise darauf reagieren. In manchen Fällen kann es lohnenswert sein, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage zu versuchen, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine passende Abfindung zu erhalten. In anderen Fällen kann es angeraten sein, sich außergerichtlich mit dem Arbeitgeber dahingehend zu einigen, dass man die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen die Zahlung einer Abfindung akzeptiert. Hierdurch gewinnt man die Freiheit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Da jeder Fall anders ist, sollte man Rechtsberatung durch einen Anwalt im Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
Wenn Sie selbst als Arbeitnehmer durch Ihren Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, bieten wir Ihnen folgende Hilfe an:

  • wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist
  • wir prüfen die Aussichten auf Erfolg einer Kündigungsschutzklage
  • wir erstreiten für Sie eine Abfindung
  • wir handeln für Sie einen Aufhebungsvertrag beziehungsweise Abwicklungsvertrag aus
  • wir beraten Sie zu den sozialrechtlichen Konsequenzen der Kündigung (z. B. Sperre bei Arbeitslosengeld)
  • wir machen für Sie Ansprüche geltend, die mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden sind (ausstehende Gehalts- und Provisionszahlungen, Urlaubsabgeltung, Karenzentschädigung, Arbeitszeugnis)

Kontaktieren Sie uns jetzt für einen kurzfristigen Termin im Arbeitsrecht oder lassen Sie hier gleich online eine kostenlose Vorprüfung im Arbeitsrecht vornehmen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, beraten wir Sie im Rahmen der Beratungshilfe kostenlos im Arbeitsrecht.

Ablauf des Mandats am Beispiel einer Kündigung

Wenn Sie ein sogenanntes Kündigungsschutzmandat mit uns in Ingolstadt durchführen, ist der Ablauf in etwa folgender:

1. Wir arbeiten zusammen mit Ihnen den Kündigungssachverhalt auf

Um die Wirksamkeit der Kündigung beurteilen zu können, müssen wir die Sachlage zunächst umfassend aufarbeiten. Dies ist gleichzeitig wichtig, um einschätzen zu können, ob ein Kündigungsschutzprozess oder gegebenenfalls Verhandlungen über eine Abfindung erfolgreich wären. Wir müssen daher zu Beginn des sogenannten Kündigungsschutzmandats alle Informationen, die dabei helfen, die Wirksamkeit Ihrer Kündigung juristisch zu beurteilen, einholen. Deswegen ist es wichtig, dass wir einen gemeinsamen Termin zur Besprechung vereinbaren. Bei Bedarf können wir diese Besprechung auch telefonisch durchführen.

2. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten bei einer Kündigungsschutzklage

Sobald wir uns ein Bild über die Sachlage verschafft haben, sagen wir Ihnen, inwieweit die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber juristisch wirksam ist oder nicht. Wir erläutern Ihnen außerdem, ob eine Kündigungsschutzklage voraussichtlich erfolgreich wäre.

3. Wir beraten Sie zu unterschiedlichen Durchführungsoptionen

Wenn wir die juristische Wirksamkeit der Kündigung geklärt haben, erläutern wir Ihnen in unserer Beratung, welche Möglichkeiten Sie haben, um gegen die Kündigung anzugehen. Außerdem zeigen wir Ihnen die verschiedenen Zielrichtungen, die je nach Vorgehensweise im Hinblick auf die Kündigung angestrebt werden können.

4. Wir nennen Ihnen die gegebenenfalls entstehenden Kosten

Die möglichen Kosten (für Rechtsanwalt und gegebenenfalls Gericht) erläutern wir Ihnen selbstverständlich vorab, denn Rechtsanwaltskosten sind vom Gesetzgeber festgelegt und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerne händigen wir Ihnen auch einen Ausdruck über die bei Ihnen individuell entstehenden Rechtsanwaltskosten aus.
Wir erläutern Ihnen auch, ob bei Bedarf die Möglichkeit zum Antrag auf Prozesskostenhilfe besteht.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dürften Sie in der Regel kein Problem mit Kosten haben, da diese bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber normalerweise alle anfallenden Kosten trägt.

5. Wir entwickeln eine Strategie zur geeigneten Vorgehensweise

Wenn die Kosten geklärt sind, können Sie mit Hilfe unserer Beratung entscheiden, ob Sie nun gegen die Kündigung juristisch vorgehen möchten oder dies nicht wünschen.
Falls Sie sich dazu entschlossen haben, gegen die Kündigung vorzugehen, gilt es zu entscheiden, was das konkrete Ziel ist: Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten oder möchten Sie eine Abfindung erstreiten und das Arbeitsverhältnis damit beenden. Wenn wir dieses Ziel geklärt haben, können wir zusammen die Strategie zur geeigneten Vorgehensweise vereinbaren.

6. Wir erheben Kündigungsschutzklage beziehungsweise verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber

Oftmals ist es als nun notwendig, Kündigungsschutzklage zu erheben. Dies liegt darin begründet, dass eine Kündigung immer dann „automatisch“ wirksam ist, wenn diese Kündigungsschutzklage durch den betroffenen Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung erhoben worden ist. Sogar wenn die Kündigung offensichtlich mangelhaft und juristisch unwirksam ist, bleibt diese Notwendigkeit bestehen.

Man kann die Kündigungsschutzklage nur dann vermeiden, wenn man sich schon vor Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Wochen außergerichtlich mit dem Arbeitgeber wegen der Kündigung einigt.

Diese Dokumente brauchen Sie für den Termin beim Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Damit Sie bei uns bestmögliche juristische Beratung finden, bitten wir Sie für Ihre Betreuung um folgende Unterlagen:

  • Ihre schriftliche Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Ihren Arbeitsvertrag, wenn vorhanden
  • die letzten drei Gehaltsbescheide, wenn vorhanden
  • weitere Unterlagen, wie z. B. Tarifverträge, Interessenausgleich, Betriebsvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen, Sozialplan, Abmahnungen, Schreiben Ihres Arbeitgebers, Widerspruch durch den Betriebsrat, Sonstiges