Kosten

Kostengünstige Rechtsberatung Arbeitsrecht

Anwalt Arbeitsrecht Ingolstadt – Rechtsanwalt Kündigung Ingolstadt | Kostenlose Rechtsberatung im Arbeitsrecht im Rahmen der Beratungshilfe (Ber HG)

Sie sind auf der Suche nach Rechtsberatung im Arbeitsrecht? Dann sind Sie bei uns richtig. Wer als Arbeitnehmer Beratung im Rahmen der Beratungshilfe sucht, erhält diese Beratung im Arbeitsrecht bei unseren Anwälten kostenfrei. Auch vor dem Arbeitsgericht entfallen in diesen Fällen die Gerichtskosten, wie wir Ihnen gerne erläutern. Wenn Sie sich in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht befinden, müssen Sie die Kosten der Gegenseite nicht übernehmen (§ 12 a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz). Sie werden gerichtlich von uns gegen Ihren Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur vertreten, wenn die Bedingungen für Prozesskostenhilfe gegeben sind. Sollten Sie weder Beratungshilfe noch Prozesskostenhilfe bekommen und auch keine Rechtsschutzversicherung haben, setzen wir uns dennoch im Rahmen der gesetzlichen Gebühren des RVG optimal für Sie ein.

  • Vorab-Kostenanalyse

  • Taktische Beratung

  • Ratenzahlungsmöglichkeiten

Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei uns in Ingolstadt  für eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam die richtige Strategie, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen, außergerichtlich und auch vor dem Arbeitsgericht.

§ 7 BERHG – Beratungshilfegesetz

Der Rechtsuchende, der unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsucht, hat seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft zu machen und zu versichern, dass ihm in derselben Angelegenheit Beratungshilfe bisher weder gewährt noch durch das Amtsgericht versagt worden ist.
Wenn ein Mandant diese Pflicht versäumt, kann ein Vertrag über Rechtsdienstleistungen nach BerHG oder nach 114 ZPO (PKH) nicht zustande kommen. Für diese Situation tritt RVG ein, siehe unten.
Dann entscheidet der Rechtsanwalt selbst, ob er den Fall im Rahmen von §7 BerHG übernimmt oder ob ein Beratungshilfeschein notwendig ist. In jedem der Fälle hat die Kostengarantie Bestand, siehe oben.
Sollten Sie zu den Kosten Fragen haben, fragen Sie uns einfach! Wir erläutern Ihnen gerne die Möglichkeiten.

Der Beratungshilfeschein in Ingolstadt

Was bedeutet Beratungshilfeschein und für welche Rechtsgebiete kann man ihn in Ingolstadt einsetzen?

Wenn man außerhalb eines Gerichtsverfahrens im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht oder Strafrecht (bei letzterem: nur Beratung, nicht die Vertretung vor dem Gericht) Rechtsberatung in Ingolstadt erhält, kann man für diese Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Durch das Amtsgericht wird festgestellt, ob der Antragsteller aus finanziellen Gründen keinen Anwalt aufsuchen kann. Falls dies der Fall ist, d.h. der Rechtssuchende nicht über die nötigen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse verfügt, um die Kosten selbst zu decken, erhält er Beratungshilfe, indem ihm ein sogenannter Beratungshilfeschein übergeben wird, so dass er damit zu einem selbst ausgewählten Rechtsanwalt gehen kann, um sich juristisch beraten zu lassen. 

Auch eine außergerichtliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Seite oder Behörde ist durch den Beratungshilfeschein möglich. Im Fall von Strafangelegenheiten ist nur die Beratung, nicht aber eine Vertretung vor Gericht möglich. Der beratende Rechtsanwalt rechnet seine Beratungskosten gegenüber dem Amtsgericht ab und die Landeskasse zahlt ihm seine Vergütung. Sollte das Verfahren weiterlaufen, berechnet der Anwalt die gängigen Gebühren.

Wenn man den Beratungshilfeschein als Antragsteller beantragen möchte, muss man zur Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem Amtsgericht die aktuellen Einkommensnachweise (wie Lohnbescheinigung oder Jobcenterbescheid) vorlegen, außerdem Belege über die sonstigen monatlichen Belastungen, beispielsweise Kontoauszüge.

Wo bekommt man den Beratungshilfeschein?

Das zuständige Amtsgericht in Ihrem Bezirk stellt Ihnen den Beratungshilfeschein aus. Sie finden das Amtsgericht, das für Sie in Ingolstadt zuständig ist, hier: Adressen der Amtsgerichte Ingolstadt.
Hinweis: Die Rechtsantragsstelle des Amtsgericht Ingolstadt für sozialrechtliche wie auch arbeitsrechtliche Angelegenheiten und Zivilsachen befindet sich in der Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt.

Die aktuellen Öffnungszeiten lauten:
Montag – Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Eine Auskunft vorab erhalten Sie unter der 0841 / 312-305

Was ist zu tun, wenn kein Beratungshilfeschein ausgestellt wird?

Einige Rechtspfleger in Ingolstadt lehnen die Ausstellung eines Beratungshilfescheins ab und begründen dies damit, dass man sich hierfür an das JobCenter wenden müsste. Dies ist eine nicht korrekte Aussage. Nehmen Sie am besten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Sie in unserem Downloadbereich herunterladen können, mit zum Termin.

Achten Sie darauf, den Antrag auf Beratungshilfe schriftlich zu stellen und auch schriftlich darzulegen, warum und wozu Sie den Anwalt benötigen.

Wenn Sie dennoch keinen Beratungshilfeschein durch das Amtsgericht bekommen, sichern wir Ihnen trotzdem eine Prüfung Ihre Falls durch uns zu.

Dazu müssen Sie bitte den Antrag auf den Beratungsschein schriftlich stellen und uns das Aktenzeichen hierzu übermitteln. Wir bearbeiten dann Ihren Fall. Alternativ kann unser Rechtsanwalt für Sie den Antrag auf die Beratungshilfe stellen. Allerdings ist es so, dass die Beratungshilfe, wie oben beschrieben, dann aus ähnlichen Gründen oftmals abgelehnt wird.

Benötige ich den Beratungshilfeschein (BHS) vor dem Termin beim Rechtsanwalt?

Wenn Sie wegen sozialrechtlicher Probleme ohne vorherige Terminvereinbarung in unsere Kanzlei in der Ludwigstr. 3 in Ingolstadt kommen, benötigen Sie keinen Beratungshilfeschein. Unser Rechtsanwalt informiert sich über Ihre Sachlage und prüft, ob ein Beratungshilfeschein nötig ist – beziehungsweise, inwieweit er ihn für Sie beantragen kann. Sollten Sie jedoch ohne vorherige Terminvereinbarung in eine unserer anderen Kanzleien in Ingolstadt kommen, muss der Rechtsanwalt vor Ort entscheiden, ob er Ihren Fall mit oder ohne Beratungshilfeschein bearbeiten kann. Hierbei kommt es auf die konkrete Sachlage an sowie darauf, wie dringend die Sache ist. Sollte es sich um eine Notfalllage handeln, verzichten wir selbstverständlich darauf, Sie zunächst beim Amtsgericht vorsprechen zu lassen.

Prozesskostenhilfe: Was ist das eigentlich?

Unter Prozesskostenhilfe versteht man die Tatsache, dass der Staat die Kosten, die bei einem Prozess anfallen, übernimmt. Um Prozesskostenhilfe in Ingolstadt zu erhalten, ist es Bedingung, dass man – den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend – die Kosten eines Prozesses nicht selbst übernehmen kann (z. B. bei SGB II Empfängern) und dass der Rechtstreit eine hinreichende Erfolgsaussicht hat.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zu uns mit, wenn Sie mit Hilfe von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe unsere Beratung in Anspruch nehmen möchten:

  • Einkommensnachweise: Gehaltsbescheinigung, ALG II Bescheid, Grundsicherungsbescheid, EU Bescheid

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

  • Mietvertrag

  • alle Unterlagen, die für Ihren Fall von Bedeutung sind